Wohnberechtigung

Voraussetzung für den Bezug einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft, die nur im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wohnungsnutzungsvertrages erfolgt.
Dazu unterzeichnen Sie eine Beitrittserklärung und erwerben, je nach Wohnungsgröße, eine unterschiedliche Anzahl von Anteilen zu je € 160.- pro angefangene zehn m² Wohnfläche.
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist außerdem ein Wohnungsberechtigungsschein erforderlich.
Informationen rund um den Wohnungsberechtigungsschein erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem Wohnungsamt im zuständigen Landratsamt.